Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran

Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran

Tierarztpraxis ALPI | Tierarztpraxis für Schweine und Rinder

Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose

mit Isofluran

Vorteile der Inhalationsnarkose mit Isofluran

Nachteile der Inhalationsnarkose

Antragstellung

Wenn die theoretische und praktische Prüfungen bestanden wurden, muss der Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zusammen mit dem Führungszeugnis beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden.

Das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie hier:

Erläuterungen

Die Kastration der unter acht Tage alten Ferkel ist ab 01.01.2021 gemäß §6 Abs.1 Satz 2a TierSchG nur unter wirksamer Schmerzausschaltung möglich. Im Tierschutzgesetz wurde es als Ziel gesetzt, eine wirksame Schmerzausschaltung zu erreichen, um diesen Eingriff vornehmen zu dürfen. Eine Bewusstseinsausschaltung genügt nicht. Mit Ferkelbetäubungssachkundeverordnung wurde die Kastration mit Bewusstseinsausschaltung und Schmerzlinderung möglich gemacht, da Isofluran eine vernachlässigbare analgetische Eigenschaften besitzt und die Schmerzlinderung lediglich durch ein NSAID erreicht wird. Im Rahmen der Zulassung durch FerkBetSachkV bieten auch wir unseren Betrieben an, Isofluran als sachkundige Person einzusetzen. 

Gut zu wissen

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