Afrikanische Schweinepest verbreitet sich weiter
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Afrikanische Schweinepest
verbreitet sich weiter
Seit dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) am 10.09.2020 in Deutschland im Landkreis Oder-Spree Brandenburgs sind fast 5 Monate vergangen. (Stand 16.01.2021) In diesem Zeitraum bestand die Erwartungshaltung in der Landwirtschaft und Tierärzteschaft, die Verbreitung der ASP durch die infizierten Wildschweine einzudämmen. Die nötigen Maßnahmen wurden leider nicht schnell und wirksam genug ergriffen, sodass sich die ASP weiter verbreitet hat.
Was wurde dadurch verursacht?
Mittlerweile wurden 686 positive Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gemeldet, unter ihnen 36 Fälle vom Kreis Görlitz in Sachsen. An 2 Tagen, dem 06. und 07. Januar wurden 65 Neufälle bestätigt. Weitere Funde sind momentan nicht auszuschliesen. In Potsdam wurde ein ASP-verdächtiger Wildschweinekadaver gefunden. Die Proben wurden vom FLI noch nicht bestätigt. Die Anzahl der täglich gefundenen Schweine variiert stark. Beispielsweise wurden am 09.11.2020 „8“, am 30.10.2020 „11“, am 10.12.2020 „25“ neue Fälle gemeldet. Da die Seuche immer weitere Gebiete erreicht, kann es nicht eingeschätzt werden, wann und in welchen Regionen das weitere infizierte Wildschwein gefunden wird, was die Verbringungsverbote für jene Betriebe mit sich bringt, die sich plötzlich im Kern- oder gefährdeten Bezirk befinden.
Was geschieht im Seuchenfall
Die Tiere können in diesem Falle entweder mit ASP-Status „unverdächtig“ oder durch negative Labor- und klinische Untersuchungen den Stall verlassen. Momentan ist es unklar, ob die Anlassuntersuchungen, welche ohne den Status „unverdächtig“ durchgeführt werden müssen, von der Tierseuchenkasse übernommen werden. Die Kostenübernahme von der Tierseuchenkasse kommt im Normalfall erst dann in Frage, wenn die Untersuchungen vom Veterinäramt angordnet oder zum Zwecke der Klärung der Krankheitsfälle eingeleitet wurden. Die Vermarktungsuntersuchungen werden als Privatvergnügen angesehen. Bei der Statusermittlung wurde ausnahmsweise eine Kostenübernahme für die Laboruntersuchungen eingeführt. Hinweis: Ohne den Status „unverdächtig“ müssen vor jeder Verbringung alle Ferkel bei den Ferkelerzeugerbetrieben und bis zu 59 Schlachttiere bei den Mastbetrieben vom Amtstierarzt beprobt werden. Im Anschluss muss 24 Stunden vor dem Verbringen eine negative klinische Untersuchung auf ASP durchgeführt werden. Alle anfallenden Kosten sind in diesem Fall vom Tierhalter zu tragen. Aufgrund der schnellen Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest und der unsicheren Lage empfehlen wir, mit der Statusermittlung baldmöglichst zu beginnen. Der Status „unverdächtig“ wird frühestens 4 Monate nach der ersten klinischen Untersuchung erreicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link: https://www.alpivet.de/freiwilliges-verfahren-status-untersuchung-asp/ Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Praxis!
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