Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran
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Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose
mit Isofluran
Vorteile der Inhalationsnarkose mit Isofluran
- Sehr kurze Einschlaf- und Aufwachphasen
- Selbstständige Einleitung der Narkose, ohne Tierarzt
- Flexibles Arbeiten, einfache Planbarkeit
- Keine Einschränkungen bei der Vermarktung
Nachteile der Inhalationsnarkose
- Hohe Investitions-, Wartungs- und Reparaturkosten des Narkosegeräts
- Hohes Gesundheitsrisiko des Anwenders und der Anwesenden: Für Details hier klicken
- Gefährdungsbeurteilung seitens der Berufsgenossenschaft (SVLFG) notwendig
- Der Betriebsleiter haftet für Gesundheit der Mitarbeiter und der anderen Beteiligten
- Erlangung und Fortschreibung eines Sachkundenachweises notwendig. Nur die sachkundige Person darf das Narkosegerät anwenden und die Narkose einleiten.
Antragstellung
Wenn die theoretische und praktische Prüfungen bestanden wurden, muss der Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises gemäß Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) zusammen mit dem Führungszeugnis beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden.
Das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie hier:
Erläuterungen
Die Kastration der unter acht Tage alten Ferkel ist ab 01.01.2021 gemäß §6 Abs.1 Satz 2a TierSchG nur unter wirksamer Schmerzausschaltung möglich. Im Tierschutzgesetz wurde es als Ziel gesetzt, eine wirksame Schmerzausschaltung zu erreichen, um diesen Eingriff vornehmen zu dürfen. Eine Bewusstseinsausschaltung genügt nicht. Mit Ferkelbetäubungssachkundeverordnung wurde die Kastration mit Bewusstseinsausschaltung und Schmerzlinderung möglich gemacht, da Isofluran eine vernachlässigbare analgetische Eigenschaften besitzt und die Schmerzlinderung lediglich durch ein NSAID erreicht wird. Im Rahmen der Zulassung durch FerkBetSachkV bieten auch wir unseren Betrieben an, Isofluran als sachkundige Person einzusetzen.
Gut zu wissen
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